3G – Regel im Ratskeller Bernau ab 04. März

Hinweis zum Besuch

In diesen Tagen trat im Land Brandenburg die neue Corona-Eindämmungsverordnung in Kraft. Für unsere Gäste und uns gehen diese mit leichten Lockerungen einher.

In der Gastronomie gilt ab dem 4. März landesweit die 3G-Regel. Zutritt zu Gaststätten, Cafés, Bars oder Kneipen haben dann Geimpfte, Genesene und negativ Getestete. Kinder unter 14 brauchen keinen Nachweis vorzeigen, bei Schülerinnen und Schülern reicht der Nachweis über eine regelmäßige Testung im Rahmen des Schulbesuchs aus (Selbsttest).

Testnachweis

Wenn ein Test verlangt wird, muss entweder ein nicht länger als 24 Stunden zurückliegender Antigen-Schnelltest oder ein nicht länger als 48 Stunden zurückliegender PCR-Test zugrunde liegen. Grundsätzlich kann auch ein Selbsttest vor Ort unter Aufsicht durchgeführt werden.

Quelle: Land Brandenburg

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Einhaltung kontrollieren müssen. Weiterhin gilt in der Gastronomie die Maskenpflicht: In geschlossenen Räumen müssen alle Personen mindestens eine medizinische Gesichtsmaske (OP-Maske) tragen, soweit sie sich nicht auf ihrem festen Platz aufhalten.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und eine schöne Zeit im Ratskeller Bernau.

 

Bitte beachten Sie auch unsere Stellenangebote

 

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