2G – Corona-Regeln: Ihre Gesundheit ist uns wichtig
Wichtiger Hinweis
Ab Montag, den 15. November 2021, tritt im Land Brandenburg die neue Corona Umgangsverordnung in Kraft.
Aufgrund der aktuell hohen Corona – Infektionszahlen hat das Brandenburger Kabinett u.a. die 2G – Regel für die Gastronomie beschlossen. Da uns die Gesundheit unserer Gäste am Herzen liegt, beachten Sie bitte folgende Hinweise:
Der Zutritt zum Ratskeller Bernau ist nur unter 2G -Regel möglich. Sie benötigen demnach einen vollständigen Impfschutz oder den Nachweis einer Corona-Genesung. (ausgenommen Kinder bis 12 Jahre) Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr benötigen einen auf sie ausgestellten aktuellen Corona-Test.
Personen ohne nachweisliche Impfempfehlung müssen eine FFP2 Maske tragen und einen aktuellen negativen Corona-Test vorlegen.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Einhaltung kontrollieren müssen. Bitte halten Sie hierfür entsprechende Nachweise gleich am Eingang bereit. Auch weiterhin müssen die Kontaktdaten unserer Gäste erhoben werden. Hierfür können Sie ausliegende Kontaktnachverfolgungs-Formulare ausfüllen oder die Luca oder Corona Warn App nutzen.
Im Restaurant entfallen dadurch Abstandsregelungen oder die Maskenpflicht.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und eine schöne Zeit im Ratskeller Bernau.
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